Stoßwellentherapie

Die Stoßwellentherapie ist eine moderne, nicht invasive Therapieform. In der Orthopädie wird die Stoßwellentherapie seit den 90er-Jahren vor allem bei hartnäckigen und schmerzhaften Sehnenansatzerkrankungen eingesetzt.

Physikalisch gesehen sind Stoßwellen akustische Wellen. Therapeutische Stoßwellen können in tiefer gelegenen Körperregionen gezielt Energie freisetzen, ohne die darüber liegende Haut, ohne Fettgewebe oder Muskeln zu beschädigen.

Wann ist der Einsatz der Stoßwellentherapie angezeigt?

Die mittels Stoßwellentherapie eingebrachten Druckwellen können die körpereigene Heilung biomechanisch in Gang bringen und durch eine Freisetzung von Botenstoffen Schmerzlinderung in Sehnenansätzen, Muskeln und Gelenken bewirken. Insbesondere bei Beschwerden durch Reizung der Achillessehne, Fersensporn, dem Tennis-/Golferarm sowie der Kalkschulter, kann eine Schmerzreduktion oder Schmerzfreiheit erreicht werden.

 

Durchführung:

Zu Beginn der Therapie wird die erkrankte Stelle mittels Ultraschall- oder Röntgenbild genau geortet und auf der Haut markiert. Danach richtet der Arzt den Schallkopf des Stoßwellengerätes auf die markierte Region aus. Energiedichte und Impulszahl werden eingestellt und die Region mit Stoßwellen „beschossen“.

Je nach Gerätetyp dauert eine Sitzung etwa fünf bis 15 Minuten. Bei orthopädischen Krankheiten werden circa drei Sitzungen angesetzt, in Ausnahmefällen auch bis zu fünf. Die einzelnen Termine sollten jedoch nicht länger als eine Woche auseinander liegen.

Nebenwirkungen

Im beschallten Gewebe kann es zu Rötungen, Schwellungen und Blutergüssen kommen. In Ausnahmefällen wurden aber auch schon schwere Blutungen und Gewebeschäden beobachtet.

Von einigen Patienten werden die Geräusche bei der Stoßwellentherapie als unangenehm und die Methode selbst als schmerzhaft empfunden. Kommen höhere Energiedosen zum Einsatz (zum Beispiel beim Zertrümmern von Kalkdepots in der Schulter), wird daher auch eine örtliche Betäubung empfohlen. Zum Schutz der Patienten hat die Deutschsprachige Internationale Gesellschaft für Extrakorporale Stoßwellentherapie (DIGEST) Gegenanzeigen formuliert: Patientinnen und Patienten mit Blutgerinnungsstörungen und bösartigen Grunderkrankungen sowie Träger von Herzschrittmachern und Schwangere sollten demnach nicht mit Stoßwellen behandelt werden.

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