Osteopathie

Osteopathische Medizin beinhaltet eine umfassende manuelle Diagnostik und Therapie im Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Im Zentrum der Therapie steht nicht die Behandlung einer Krankheit an sich, sondern immer die individuelle Situation bei einem Patienten. Im Mittelpunkt stehen die Selbstheilungskräfte des Patienten. Jeder Körper hat eine starke Kraft zur Gesundheit in sich. Als Osteopathin rege ich diese Kräfte an und fördere damit die Selbstheilung. Stärkung der Selbstheilung basiert auf der Erkenntnis der wechselseitigen Wirkung von Struktur und Funktion unseres Organismus. Denn Funktionsstörungen zeigen sich als beeinträchtigte Bewegungen einer Struktur. Durch erfassen der Bewegung kann ich als  Osteopathin Funktionsstörungen feststellen und  behandeln.

Wann ist der Einsatz osteopathischer Medizin angezeigt?

Osteopathische Diagnostik und Therapie findet Anwendung in nachfolgenden medizinischen Bereichen:

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates begleitet von Schmerzen, muskulärer Dysbalance und Bewegungseinschränkungen
  • funktionelle Erkrankungen innerer Organe
  • Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich
  • funktionelle Erkrankungen im urogenitalen Bereich
  • in der Kinderheilkunde
  • bei neurologischen Erkrankungen
  • in der Dermatologie
  • in der Zahnheilkunde

Durchführung:

Die osteopathische Behandlung dauert im Durchschnitt 45 min, die genaue Behandlung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Um bei bestimmten Krankheitsbildern Erfolge erzielen zu können, bedarf es mehrerer Behandlungen . Wir empfehlen direkt nach der Behandlung Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

NEBENWIRKUNGEN

Nach der osteopathischen Behandlung kann es zu Müdigkeit kommen. Selten treten auch Muskelschmerzen und oder Gelenkschmerzen auf. Es kann auch zu einer initialen Schmerzverstärkung kommen, die meist nach 1-2 Tagen wieder abklingt.

Kosten

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und den Zusatzversicherungen übernommen. Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit einigen Jahren teilweise die Kosten im Sinne einer nachträglichen anteiligen Erstattung.

Die Kosten richten sich nach der Behandlungsdauer und errechnen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte GoÄ.

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